In seiner Sitzung am 5. Juni 2025 hat der Gemeinderat Großenseebach eine neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtung „Seebachwichtel“ der Gemeinde Großenseebach (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KiTaGS) beschlossen.
Diese Satzung tritt am 1. September 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt dann die Satzung in der Fassung vom 01. September 2023 außer Kraft.
Durch die neue Satzung werden die Kinder- und Krippengebühren an die Gebühren der umliegenden Einrichtungen sowie an die steigenden Personalkosten angepasst. Die Anpassung erfolgt um 15 % je Buchungszeitkategorie.
Die Satzungen können Sie im Homepage-Bereich „Downloads“ als PDF-Datei herunterladen.
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